Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes:
„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“
Wie im Grundgesetz formuliert, handelt es sich um einen „Kriegsdienst“. Das bedeutet, dass Du
anschließend offiziell kriegstüchtig, einsatzbereit und zum Töten ausgebildet bist.
Konflikte wurden und werden grundsätzlich am Verhandlungstisch gelöst; wenn ein Krieg ausbricht,
waren die beteiligten Personen nicht in der Lage (oder willens), ihre Meinungsverschiedenheiten
einvernehmlich zu lösen. Meistens geht es darum, nicht ausschließlich eigene, sondern auch die
Interessen anderer zu respektieren. So etwas nennt man im Allgemeinen „Diplomatie“.
Du bist nicht verantwortlich für das Versagen der Politik!
Im Moment erleben wir in Deutschland eine beispiellose Kampagne, um nicht die Diplomatie,
sondern das Militär – und damit die Verwendung von Steuergeldern für Waffen – wieder salonfähig zu
machen. Es ist wichtig, einmal darüber nachzudenken, wem die viele Milliarden schweren
Rüstungsausgaben nützen, während auf der anderen Seite viele staatliche Aufgaben vor allem auf
kommunaler Ebene aus Mangel an Geld nicht mehr wahrgenommen werden können.
Sag nein!
Das Grundgesetz gibt Dir aus gutem Grund das Recht, Dich der Eskalationslogik und dem ewigen
Kreislauf der Gewalt zu entziehen.
Wir helfen Dir!
Das BSW steht an Deiner Seite – für eine gerechte Zukunft in Frieden!
Deine persönliche und unmittelbare Unterstützung zur Verweigerung des Kriegsdienstes bekommst
Du hier:
enkreis@bsw-vg.nrw
Schreib uns an, wir melden uns umgehend bei Dir zurück!

