Nordrhein-Westfalen steht vor einer Zerreißprobe. Während die Bundesregierung ihre Rüstungsorgien mit Unsummen feiert, versinken unsere Städte und Gemeinden in einem Schuldenberg von historischem Ausmaß. Über 55 Milliarden Euro lasten auf den Schultern unserer Kommunen – eine Summe, die ihre Handlungsfähigkeit lähmt und die Zukunft unserer Heimat gefährdet.
Jahrelange Unterfinanzierung hat dazu geführt, dass Schwimmbäder schließen, Straßen verfallen, Schulen marode sind und wichtige soziale Projekte auf der Strecke bleiben. Das ist kein Naturgesetz, sondern das Ergebnis einer verfehlten Politik, die die Lebensadern unseres Gemeinwesens austrocknet.
Wie schlimm ist es in Ihrer Stadt?
Finden Sie mit wenigen Klicks heraus, wie hoch die Pro-Kopf-Verschuldung in Ihrer Heimatkommune ist. Ein interaktiver Rechner und ein detailliertes Ranking aller Kommunen in NRW zeigen das ganze Ausmaß der Krise – schonungslos und transparent.
Wir analysieren die Ursachen der Misere und zeigen auf, warum die bisherigen „Rettungspakete“ der Landesregierung nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein sind. Eine jährliche Entlastung von 250 Millionen Euro steht einer Zinslast von über 1,6 Milliarden Euro und einem jährlichen Finanzierungsdefizit von fast 25 Milliarden Euro gegenüber. Das ist keine Lösung, das ist eine politische Bankrotterklärung.
Wir fordern ein Ende der Mangelverwaltung!
Das Bündnis Sahra Wagenknecht in NRW wird nicht länger zusehen, wie unsere Kommunen ausbluten. Wir fordern einen echten Altschuldenschnitt und eine grundlegende Reform der Kommunalfinanzen, damit unsere Städte und Gemeinden wieder handlungsfähig werden und in die Zukunft investieren können – in gute Bildung, in eine moderne Infrastruktur und in ein starkes soziales Netz für alle.
Am 14.09.2025 findet die Kommunalwahl in NRW statt. Räte, Kreistage, Landräte und Bürgermeister werden im ganzen Land gewählt, oft auf Intergrationsräte. In vielen Kommunen tritt das BSW an.
Hier stellen wir die zentrale Plakatkampagne des BSW vor.
Plakat 1: „Mieten unbezahlbar. Aber Milliarden für Waffen.“
Aber Milliarden für Waffen.
In NRW fehlen 600.000 Sozialwohnungen. Gleichzeitig werden kommunale Wohnungsbestände privatisiert. Während Familien auf der Straße stehen, wird das Geld für Waffen ausgegeben.
Das Wohnen ist zum Luxusgut geworden. In Düsseldorf kostet eine Dreizimmerwohnung 1.500 Euro, in Köln sind es 1.400 Euro. Junge Menschen können sich keine Wohnung leisten, Familien werden aus ihren Stadtteilen verdrängt.
Wir treten an in Städten wie Duisburg, wo ganze Stadtteile verfallen, in Köln, wo Familien in die Nachbarstädte ziehen müssen, weil sie sich keine Wohnung leisten können.
Plakat 2: „Wir ersticken an Energiekosten. Aber Milliarden für Waffen.“
Aber Milliarden für Waffen.
Die Energiewende wird auf dem Rücken der kleinen Leute gemacht. Strom- und Gaspreise haben sich verdoppelt, während Konzerne Rekordgewinne machen. Aber für Waffen ist immer Geld da.
Plakat 3: „Bus & Bahn kaputt gespart. Aber Milliarden für Waffen.“
Aber Milliarden für Waffen.
Der ÖPNV in NRW ist eine Katastrophe. Verspätungen, Ausfälle, steigende Preise. Während Pendler im Stau stehen, wird das Geld für Waffen ausgegeben.
Wir fordern: Bezahlbarer Nahverkehr für alle, Investitionen in die Infrastruktur, kostenlose Schülertickets.
Plakat 4: „Ruhrgebiet im Absturz. Aber Milliarden für Waffen.“
Aber Milliarden für Waffen.
Das Ruhrgebiet, einst das Herz der deutschen Industrie, wird abgehängt. Gelsenkirchen hat die höchste Arbeitslosenquote in NRW, Duisburg kämpft mit Überschuldung, Oberhausen verliert seine jungen Menschen.
Wir treten in all diesen Städten an mit dem Versprechen: Wir lassen das Ruhrgebiet nicht im Stich. Wir kämpfen für eine Politik, die endlich die richtigen Prioritäten setzt.
Plakat 5 „Rentner in Armut. Aber Milliarden für Waffen.“
Aber Milliarden für Waffen.
In NRW leben über 400.000 Rentner unterhalb der Armutsgrenze. Sie haben ihr Leben lang gearbeitet, Steuern bezahlt, dieses Land aufgebaut – und müssen im Alter Pfandflaschen sammeln.
Gleichzeitig gibt die Bundesregierung über 75 Milliarden Euro für Verteidigung aus. Kommunen könnten mehr für Seniorenbetreuung, für altersgerechtes Wohnen, für Begegnungsstätten tun – wenn das Geld da wäre.
Plakat 6: „Kein Geld für Kitas. Aber Milliarden für Waffen.“
Aber Milliarden für Waffen.
In NRW fehlen über 100.000 Kitaplätze. Eltern kämpfen um Betreuungsplätze, fahren kilometerweit, um ihre Kinder unterzubringen. Erzieherinnen sind überlastet, Träger müssen sparen.
Aber für Waffen ist immer Geld da. Wir fordern: Kostenlose Kitas für alle, bessere Betreuungsschlüssel, faire Löhne für Erzieherinnen und Erzieher.
Plakat 7: „Keine Ärzte, Krankenhäuser schließen. Aber Milliarden für Waffen.“
Aber Milliarden für Waffen.
Die Gesundheitsversorgung in NRW bricht zusammen. Notaufnahmen sind überlastet, Hausärzte gibt es nicht mehr, Krankenhäuser müssen schließen. Aber für Waffen ist Geld da.
Wir wollen kommunale Gesundheitszentren, die Stärkung der öffentlichen Gesundheitsversorgung und ein Ende der Zwei-Klassen-Medizin.
Plakat 8: Kommunen im Absturz. Aber Milliarden für Waffen.“
Aber Milliarden für Waffen.
NRW Kommunen ersticken in Schulden. Immer mehr Aufgaben sollen mit immer weniger Geld bestritten werden, eine unmögliche Aufgabe. Die Landesregierung legt ein sogenanntes Hilfsprogramm auf, welches nicht einmal ein Tropfen auf einem heißen Stein entspricht. In der Folge verfällt die Infrastruktur, unbefahrbare Straßen, geschlossene Schwimmbäder, das ist der Preis der in den Kommunen für die Rüstungsorgie in Berlin und Brüssel bezahlt werden muss. Die grundgesetzliche garantierte Selbstverwaltung der Kommunen steht für viele Kommunen nur noch auf dem Papier, ohne ausreichende Finanzierung ist einfach keine Selbstverwaltung möglich.
Das ist die Realität in NRW: Für die Menschen ist kein Geld da, aber für Waffen schon. Das werden wir ändern.
Das Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit (BSW) ist am Dienstag [15.07.25] vom Wahlausschuss des Regionalverbands Ruhr zur Ruhrparlamentswahl zugelassen worden. Die Wahl findet am 14. September im Rahmen der NRW-Kommunalwahlen statt.
Spitzenkandidat ist der Landesgeschäftsführer des BSW NRW, der Oberhausener Günter Blocks (67). Die Kandidatenliste spiegelt die ganze Breite des Ruhrgebiets wider und reicht vom Kreis Wesel und Duisburg im Westen bis zum Kreis Unna im Osten sowie vom Stahlarbeiter bis zur selbständigen Geschäftsführerin eines Pflegebetriebs.
Blocks kündigte einen Wahlkampf an, der konsequent auf die Interessen der Mehrheit der Bevölkerung setze: „Kitas, Schulen und Soziales werden kaputt gekürzt und die Städte im Ruhrgebiet sind pleite, während gleichzeitig Milliarden in Waffen gepumpt werden.“ Darüber hinaus verwies Blocks auf das jahrzehntelange vorsätzliche Zerschneiden des Ruhrgebietes durch zwei Landschaftsverbände und drei Bezirksregierungen. Das Ruhrgebiet müsse endlich mit einer Stimme sprechen und der Kirchturmpolitik lokaler Fürsten ein Ende bereiten. Dabei wies er auf die Zustände im öffentlichen Nahverkehr hin: „So dienen die Aufsichtsräte der zahlreichen Verkehrsgesellschaften dazu, verdiente Parteifreunde in jeder Stadt und in jedem Kreis gut zu versorgen. Wir brauchen im Ruhrgebiet aber einen ÖPNV wie in der Metropole Berlin und keinen kleinstädtischen Flickenteppich!“
Auf der BSW-Liste zum Ruhrparlament stehen neben Blocks: Auf Listenplatz 2 Dr. Gerrit Heil (Kreis Unna), auf 3 Yasimin Zorlu (Kreis Wesel), auf 4 Binali Demir (Duisburg), auf 5 Anuk Ens (Essen), auf 6 Mario Krebs (Ennepe-Ruhr-Kreis), auf 7 Prof. Oliver Kayser (Kreis Recklinghausen), auf 8 Mark Krippner (Hagen), auf 9 Marc Hölper (Bochum), auf 10 Andreas Heidrich (Dortmund) und auf 11 Friedhelm Schaumann (Kreis Unna).
Thyssenkrupp, einst Symbol deutscher Industrie und Stahlmacht, steht vor dem Ausverkauf. Medien berichten von einer geplanten Umwandlung in eine Finanzholding, dem Verkauf zentraler Sparten und einem massiven Stellenabbau. Zurück bliebe ein entkernter „Rumpf-Konzern“ – ohne Zukunft und ohne industrielle Substanz.
Diese Entwicklung ist kein Schicksal – sie ist hausgemacht. Eine Politik, die sich von Ideologie statt von Realität leiten lässt, hat entscheidend zur Krise beigetragen. Die Sanktionen gegen Russland haben die Energiepreise explodieren lassen – mit dramatischen Folgen für die energieintensive Stahlindustrie. Was Thyssenkrupp bräuchte, ist bezahlbarer Strom. Was es bekommt, ist politische Ignoranz.
Nun droht der Konzern unter die Räder des Neoliberalismus zu geraten: Marktlogik ersetzt Industriepolitik, Kapitalrendite verdrängt Verantwortung für Standort und Beschäftigte.
Dabei hängen an jedem Arbeitsplatz in der Stahlproduktion zahlreiche weitere – in Zulieferbetrieben, Logistik und Verarbeitung. Für das Ruhrgebiet steht weit mehr auf dem Spiel als ein einzelner Konzern: Es geht um die industrielle Zukunft einer ganzen Region.
Und die Bundesregierung? Die Landesregierung NRW? Beide ducken sich weg. Dabei sind sie es, die mit ihrer Energie- und Sanktionspolitik diese Krise maßgeblich mitverursacht haben. Doch wenn es jetzt darum geht, einen industriellen Schlüsselbetrieb und Zehntausende Arbeitsplätze zu retten, herrscht Schweigen.
Christian Leye, Generalsekretär des Bündnis Sahra Wagenknecht und selbst Duisburger, erklärt dazu:
„Die Entwicklung bei Thyssenkrupp ist eine Vollkatastrophe für das Ruhrgebiet und für die arbeitenden Menschen in NRW. Die Deindustrialisierung Deutschlands bekommt nun einen prominenten Namen und eine Adresse. Es ist das sichtbare Versagen der Landes- und Bundespolitik: Jahrelang gab es Sonntagsreden für die Arbeiter – aber kein Handeln. Nun liegt das Ergebnis auf dem Tisch: die faktische Beerdigung eines der bedeutendsten Industrieunternehmen Deutschlands. Während in Großbritannien die Stahlindustrie verstaatlicht werden soll, hat man sich hier davor gedrückt – trotz vorhandener Konzepte wie einer Industriestiftung. Die Regierung Merz muss den Menschen erklären, warum sie unbegrenzt Geld für Aufrüstung bereitstellt, aber keinen Cent für die industrielle Basis dieses Landes. Diese industriepolitische Katastrophe ist politisch gemacht.“
Das BSW NRW fordert: Bundes- und Landesregierung müssen Thyssenkrupp jetzt aktiv unterstützen – sofort und wirksam. Zudem braucht es ein Ende der Russland-Sanktionen und den Zugang zu bezahlbarem Gas, damit energieintensive Branchen wie die Stahlindustrie überhaupt eine Überlebenschance haben.
Wir überlassen die Beschäftigten von Thyssenkrupp nicht dem freien Fall des Marktes. Es ist Zeit für eine Industriepolitik, die diesen Namen verdient.
Landesverfassungsgericht NRW gibt Organklage des BSW NRW gegen Änderung des Kommunalwahlgesetzes statt – Neues Verfahren zur Sitzberechnung verfassungswidrig
Der Verfassungsgerichtshof NRW hat heute die Organklage des BSW und vier anderer Parteien gegen das im letzten Jahr im Landtag NRW von CDU, SPD und Grünen geänderte Kommunalwahlgesetz stattgegeben. Die Gesetzesänderung sieht ein neues Sitzberechnungsverfahren vor, das die Wirkung hat, die großen bzw. größeren Parteien bei der Sitzvergabe bei den Kommunalwahlen systematisch zu bevorteilen und die kleinen bzw. kleineren Parteien bzw. Wählergruppen zu benachteiligen.
Diese Wirkung wurde im Prozess durch mehrere fachmathematische Gutachten bewiesen und ist unstreitig. Das BSW und die anderen Kläger hatten übereinstimmend vorgetragen, dass die Neuregelung mit den Verfassungsgrundsätzen der Gleichheit und Chancengleichheit bei Wahlen nicht vereinbar ist. Dieser rechtlichen Bewertung ist der Verfassungsgerichtshof in seinem heute verkündeten Urteil gefolgt.
Hierzu erklärt der Landesvorsitzende des BSW Landesverband NRW Amid Rabieh:
„Das ist ein guter Tag für die kommunale Demokratie. Und es ist wahrlich eine Klatsche für die CDU, SPD und Grünen im Landtag. Ihr undemokratisches und verfassungswidriges Ansinnen, die kleinen Parteien und Wählergemeinschaften bei den Kommunalwahlen und in der Kommunalpolitik zu diskriminieren, ist auf ganzer Linie gescheitert. Nach dem vom Landtag neu eingeführten Berechnungsverfahren für die Sitzzuteilung hätten die kleinen Parteien und Wählergemeinschaften für einen ersten Sitz in der Kommunalvertretung doppelt so viel Stimmen gebraucht wie nach dem alten, jetzt wieder geltenden Wahlrecht. Und bei der Vergabe der weiteren Sitze hätte jede Stimme für große Parteien mehr Gewicht gehabt als für die Kleinen.
Das politische Kalkül hinter der Wahlrechtsänderung ist klar: Um ihren sinkenden politischen Einfluss in den Rathäusern und Kreistagen und ihre Vormacht zu sichern, hatten CDU, SPD und Grüne die Gesetzesänderung maßgeblich betrieben. An erster Stelle sind sogar die Grünen zu nennen, denn ihr Landtagsabgeordneter Rock hatte das jetzt für verfassungswidrig erklärte Sitzberechnungsverfahren entwickelt.
Das jetzige Urteil ist ein Erfolg für die kleinen Parteien und Wählergemeinschaften. Sie nehmen in der Kommunalpolitik eine wichtige, unverzichtbare demokratische Funktion wahr. Sie greifen politische Anliegen und lokale Probleme der Bürger auf, die häufig von den großen Parteien nicht beachtet werden. Das heutige Urteil ist damit zugleich ein Erfolg zur Verteidigung der Demokratie.
Ich freue mich sehr, dass wir als BSW Landesverband NRW mit unserer Organklage zu diesem juristischen Erfolg beitragen konnten. Und ich bedanke mich bei unserer vorzüglichen und engagierten Prozessvertretung in dem Verfahren, bei Rechtsanwalt Hans Decruppe.“
Wegen Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens bei Kommunalwahlen
hat der
VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
auf die mündliche Verhandlung
vom 8. April 2025
durch die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs
Präsidentin Prof. Dr. Dauner-Lieb, Vizepräsident Prof. Dr. Heusch, Dr. Gilberg, Prof. Dr. Grzeszick, Dr. Nedden-Boeger, Dr. Röhling Prof. Dr. Wieland
für Recht erkannt:
Es wird festgestellt, dass der Antragsgegner das Recht der Antragstellerin auf chancengleiche Teilnahme an den Kommunalwahlen aus Artikel 21 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 2 der Landesverfassung und auf Gleichheit der Wahl aus Artikel 28 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes, Artikel 78 Absatz 1 Satz 2 der Landesverfassung dadurch verletzt hat, dass er durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlbezogener Vorschriften vom 9. Juli 2024 (GV. NRW. S. 443 ff., SGV. NW. 1112) in § 33 Absatz 2 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) ein neuartiges Verfahren zur Berechnung der Zuteilung von Sitzen bei Kommunalwahlen eingeführt hat.
Die notwendigen Auslagen der Antragstellerin sind vom Land Nordrhein-Westfalen zu erstatten.
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